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   BFH, 14.01.1985 - IV R 261/84   

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https://dejure.org/1985,8566
BFH, 14.01.1985 - IV R 261/84 (https://dejure.org/1985,8566)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1985 - IV R 261/84 (https://dejure.org/1985,8566)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1985 - IV R 261/84 (https://dejure.org/1985,8566)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.07.1964 - I 281/63
    Auszug aus BFH, 14.01.1985 - IV R 261/84
    Außerdem hätte glaubhaft gemacht werden müssen, daß dem Kläger wegen seines Zustands nicht zugemutet werden konnte, den fristwahrenden Schriftsatz selbst oder durch einen Dritten rechtzeitig einzureichen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1964 I 281/63, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 86, Rechtsspruch 141).
  • BFH, 24.07.1992 - V R 39/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung aufgrund einer

    Wird Erkrankung geltend gemacht, müssen Art und Schwere der Erkrankung dargetan werden (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1985 IV R 261/84, BFH/NV 1986, 219).
  • BFH, 18.12.1996 - XI B 150/96

    Eingehende Darstellung des Geschehensablaufs zur Begründung eines

    Wird wie im Streitfall Erkrankung geltend gemacht, müssen Art und Schwere der Erkrankung dargetan (BFH- Beschlüsse vom 14. Januar 1985 IV R 261/84, BFH/NV 1986, 219; vom 24. Juli 1992 V R 39/86, BFH/NV 1993, 308) und regelmäßig durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1993 IX R 95/92, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245).
  • FG Niedersachsen, 20.02.1996 - VIII 559/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist; Frist

    Wird eine Erkrankung geltend gemacht, müssen Art und Schwere der Erkrankung dargelegt und glaubhaft gemacht werden (BFH-Beschluß vom 14. Jan. 1985 IV R 261/84, BFH/NV 1986, 219).
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